Vor
Beginn der Behandlung muss der Verordnungsschein
vom Chefarzt bewilligt worden sein, so werden
die Kosten für
die Ergotherapie zu 100% (nur TGKK!) bzw. zu 80% von der
jeweiligen Sozial- versicherungsanstalt (SVA, BVA; SVB,
VAEB) übernommen.
Ich bin Vertragspartnerin von folgenden Kassen:
- TGKK: übernimmt derzeit zur Gänze
die Behandlungskosten
- BVA: 20% Selbstbehalt
- SVA: 20% Selbstbehalt
- SVB: 20% Selbstbehalt
- VAEB: 20% Selbstbehalt
Den Versicherten der KUF
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler
Landesbeamten, der Tiroler Landeslehrer und der Tiroler
Gemeindebeamten wird eine Honorarnote gestellt, wobei
für eine ergotherapeutische Einheit von 45 Minuten € 45,--
verrechnet werden, die der Versicherte zu bezahlen hat.
Dieser hat dann die Möglichkeit, die anfallenden Kosten
bei der Krankenfürsorge geltend zu machen.