Vor Beginn der Behandlung muss der Verordnungsschein vom Chefarzt bewilligt worden sein, so werden die Kosten für die Ergotherapie zu 100% (nur TGKK!) bzw. zu 80% von der jeweiligen Sozial- versicherungsanstalt (SVA, BVA; SVB, VAEB) übernommen.

Ich bin Vertragspartnerin von folgenden Kassen:
- TGKK: übernimmt derzeit zur Gänze die Behandlungskosten
- BVA: 20% Selbstbehalt
- SVA: 20% Selbstbehalt
- SVB: 20% Selbstbehalt
- VAEB: 20% Selbstbehalt

Den Versicherten der KUF Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten, der Tiroler Landeslehrer und der Tiroler Gemeindebeamten wird eine Honorarnote gestellt, wobei für eine ergotherapeutische Einheit von 45 Minuten € 45,-- verrechnet werden, die der Versicherte zu bezahlen hat.
Dieser hat dann die Möglichkeit, die anfallenden Kosten bei der Krankenfürsorge geltend zu machen.

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